Das Betreibungsinspektorat
Zur Ausübung der fachlichen Aufsicht über die Betreibungsämter sowie die Gemeindeammann- /Stadtammannämter des Kantons Zürich ist der Verwaltungskommission des Obergerichtes des Kantons Zürich das Betreibungsinspektorat angegliedert. Es übt die unmittelbare Aufsicht über diese Ämter aus, insbesondere durch regelmässige Vornahme von Inspektionen. Im Weiteren obliegen ihm die Organisation der Amtsübergaben, die Vornahme von Hilfeleistungen in der Erledigung von Amtsgeschäften sowie die Erteilung von Auskünften an Beamtinnen/Beamte und Amtsstellen. Ausserdem ist es für die Weiterbildung der Gemeindeammänner/Stadtammänner und Betreibungsbeamtinnen/Betreibungsbeamten zuständig.
Ausführlichere Informationen zu den Tätigkeiten und Aufgaben des Betreibungsinspektorates, siehe §§ 35 - 43 der Verordnung des Obergerichtes des Kantons Zürich über die Betreibungs- und Gemeindeammannämter [VBG, LS 281.1].
Das Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich bearbeitet keine Betreibungs-, Fortsetzungs-, Rechtsöffnungsbegehren usw. Wir bitten Sie, diese Gesuche beim zuständigen Betreibungsamt resp. beim zuständigen Gericht einzureichen.
Das Organigramm des Obergerichtes des Kantons Zürich können sie hier herunterladen.