Betreibungsinspektorat, Kanton Zürich

Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich

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eSchKG

Über eSchKG
Unter der Bezeichnung eSchKG hat das Bundesamt für Justiz in Zusammenarbeit mit Partnern aus Verwaltung und Privatwirtschaft einen Standard für den Austausch von Geschäftsdaten im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen entwickelt. eSchKG spezifiziert eine Geschäftsarchitektur, ein XML Datenmodell und legt Regeln für die Datenübertragung innerhalb des sog. eSchKG Verbundes fest.

Der elektronische Datenaustausch mit eSchKG zwischen Gläubigern und Betreibungsämtern erfolgte erstmals 2007, mit einer nachgereichten Verbesserung des Standards im Jahre 2011 (Version 1.1a).  Seit 2011 setzen alle Betreibungsämter den eSchKG Standard ein. Die erste Version, eSchKG 1.1a, deckt lediglich das Einleitungsverfahren ab. Seit der Einführung von eSchKG 2.0.014 im Jahre 2014 und dem Upgrade auf Version 2.1.01 im darauf folgenden Jahr unterstützen die Betreibungsämter alle Betreibungsphasen.

eSchKG Verbund
Als eSchKG Verbund wird die Gemeinschaft aller Teilnehmer bezeichnet, die untereinander eSchKG Meldungen austauschen. Gläubiger, Antragsteller für eine Betreibungsauskunft sowie Betreibungsämter und Aufsichtsstellen. Der eSchKG Verbund unterliegt administrativ und organisatorisch der Verwaltung des Bundesamtes für Justiz in seiner Funktion als Oberaufsichtsorgan über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen in der Schweiz.

Um Mitglied im eSchKG Verbund zu werden, müssen Gläubiger, Antragsteller für eine Betreibungsauskunft, Betreibungsämter und die Anbieter von Lösungen für Betreibungsämter bestimmte, klar definierte Kriterien bezüglich Funktionalität und Qualität ihrer Software erfüllen und dem Bundesamt für Justiz einen entsprechenden Nachweis in Form einer Selbstdeklaration erbringen. Eine Zertifizierung im engeren Sinne wird nicht durchgeführt. Auf Grundlage der Selbstdeklaration nimmt das Bundesamt für Justiz die Antragstellerin als neues Mitglied in den eSchKG Verbund auf.

Die rechtlich relevanten Grundlagen für eSchKG sind:

  • Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (SR 272.1, VeÜ-ZSSV);
  • Verordnung des EJPD vom 9. Februar 2011 über die elektronische Übermittlung im Bereich Schuldbetreibung und Konkurs (SR 281.112.1, eSchKG-Verordnung).

Weitere Angaben und Einzelheiten finden sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz unter www.eschkg.ch.

Quelle: "White Book - Einführung in den eSchKG Standard" herausgegeben vom Bundesamt für Justiz.